Innerhalb des Immobilienrechts nimmt das Wohnungseigentums- und Bauträgerrecht wiederum eine besondere Stellung ein. Auch hier bieten die Notare fachkundige Mitwirkung, etwa bei der Erstellung von Teilungserklärungen nach dem WEG, dem Entwurf von Muster-Kaufverträgen und Bauträgerverträgen, bei allen Verträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und Veräußerung von Wohnungen, Gewerbeimmobilien und Bauprojekten aller Art sowie deren Abwicklung.
Eine zunehmende Bedeutung erfahren bei vielen Projekten öffentlich-rechtliche Verträge, etwa Erschließungsverträge, Erschießungssicherungs- und Durchführungsverträge mit Städten und Gemeinden.
Notar Dr. Thomas Schiffner – Mitautor in Reithmann/Terbrack, Kauf vom Bauträger, sowie im
Beck´schen Formularbuch Immobilienrecht