Unsere Leistungen:
Immobiliengeschäfte

Immobilienkauf und -verkauf: Ein bedeutender Schritt

Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie gehört zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Oftmals geht es um hohe Investitionen, bestehend aus Ersparnissen und Darlehen, die wohlüberlegt sein müssen. Auch für Verkäufer ist eine Immobilie häufig ein zentraler Vermögenswert, dessen Verkauf sorgfältig geplant werden sollte.

Vertragsentwurf
durch den Notar

Notartermin & Vertragsunterzeichnung

Grundbucheintrag & Kaufpreiszahlung

Um Käufer und Verkäufer gleichermaßen zu schützen und Risiken zu minimieren, ist bei jedem Immobiliengeschäft die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgesehen. Er sorgt nicht nur für eine rechtssichere Gestaltung des Vertrags, sondern überwacht auch die gesamte Abwicklung – von der Prüfung der Unterlagen bis zur finalen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Dabei muss etwa verhindert werden, dass der Erwerber den Kaufpreis zahlt, ohne seinerseits Eigentümer der Immobilie zu werden. Andererseits darf der Verkäufer seinen Grundbesitz bzw. sein Anwesen nicht verlieren, ohne dass er auch tatsächlich den Kaufpreis erhält. Der Notar erörtert mit den Vertragsparteien ihre Wünsche und Vorstellungen, berät sie über bestehende Regelungsmöglichkeiten und entwickelt auf dem gefundenen Ergebnis einen ausgewogenen und sachgerechten Vertragsentwurf.

Maßgeschneiderte Vertragslösungen für jedes Immobiliengeschäft

Inhalt eines solchen Immobilienkaufvertrags kann etwa der Erwerb eines Baugrundstücks, eines Ein- oder Mehrfamilienwohnhauses, der Kauf einer Eigentumswohnung oder auch die Bestellung eines Erbbaurechts sein. Die jeweiligen Besonderheiten des Vertragsobjekts und des jeweiligen Einzelfalles wirken sich auch auf die Gestaltung des Vertrages aus. In besonderem Maße gilt dies für einen Kauf vom Bauträger, bei dem der Käufer ein Grundstück oder einen Anteil daran zusammen mit einem Gebäude, einem Haus oder einer Wohnung erwirbt, das erst noch errichtet werden soll. Hier sind besondere Sicherungsmechanismen erforderlich.

  • Absicherung von Erwerber und Verkäufer
  • Regelungen zu eventuellen Belastungen (Löschung oder Fortbestand)
  • Gewährleistungsrecht, Haftung für Sach- und Rechtsmängel
  • Besitzübergang, Übergang von Nutzungen und Lasten
  • Verteilung von Erschließungskosten
  • gegebenenfalls: Erfordernis der Vermessung (beim Teilflächenkauf)

Eine erforderliche Finanzierung durch Bankdarlehen muss rechtzeitig vor der Beurkundung feststehen. Soweit ein Finanzierungsdarlehen in Anspruch genommen wird, sollte der Erwerber vorab mit der Bank besprechen, zu welchem Zeitpunkt die Darlehenssumme ausgezahlt werden kann. Der jeweilige Notar wird dann die Regelungen zur Kaufpreisfälligkeit auf den jeweiligen Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Kaufpreisfinanzierung bei Vertragsschluss bereits im Einzelnen geklärt, kann die zur Absicherung der Darlehensforderung regelmäßig notwendige Grundschuld zumeist unmittelbar im Anschluss an den jeweiligen Immobilien-Kaufvertrag beurkundet werden.

Jetzt Termin vereinbaren

Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen für Fragen, Terminvereinbarungen und notarielle Anliegen gerne zur Verfügung.