Ein Testament wird durch den Erblasser alleine als Einzeltestament oder –bei Ehegatten oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern– zusammen als gemeinschaftliches Testament errichtet.
Zwar ist es rechtlich möglich, ein Testament durch vollständige handschriftliche Abfassung auch eigenhändig zu erstellen, dennoch ist in den meisten Fällen eine notarielle Beratung, Erstellung und Beurkundung dringend zu empfehlen: Nicht selten enthalten eigenhändig errichtete Testamente Unklarheiten oder unzutreffende Formulierungen, die nach dem Erbfall Streit und Folgekosten verursachen können.
Weiterhin bedenken die Verfasser eines gemeinschaftlichen Testaments häufig nicht, dass dieses nach dem Tode des Erstversterbenden ohne eine entsprechende Änderungsklausel häufig nicht mehr abgeändert werden kann. Auf Veränderungen der Lebens- und Familiensituation kann dann nicht mehr entsprechend reagiert werden. Daneben sind neben dem Testament auch andere Vorsorgemaßnahmen, etwa wie Vorsorgevollmachten, Vereinbarungen zu Pflichtteilsansprüchen und eine Vielzahl weiterer Gesichtspunkte zu beachten.
Insgesamt ist dieses Thema daher rechtlich höchst schwierig und komplex, sodass man im Regelfall auf eine fachkundige Beratung nicht verzichten sollte. Schließlich geht es dabei um das gesamte vorhandene Vermögen.