NACHFOLGEPLANUNG
Eine fehlende oder misslungene Regelung zur Unternehmensnachfolge kann rasch zu einer Krise führen, etwa wenn der bisherige Unternehmensinhaber überraschend und plötzlich ausfällt. Häufig sind dabei auch zahlreiche Arbeitsplätze betroffen. Vorrangige Ziele einer jeden Nachfolgeplanung sind daher regelmäßig die Erhaltung des Unternehmens und die Sicherstellung der Fortführung des Betriebs, aber auch die sichere Versorgung des ausscheidenden oder sich aus dem Geschäft zurückziehenden Inhabers und seiner Familie. Entscheidend ist es in diesem Zusammenhang, rechtzeitig und möglichst frühzeitig geeignete Nachfolger für Geschäftsführung und Inhaberschaft auszuwählen und nach Möglichkeit noch innerhalb der aktiven Phase des ausscheidenden Inhabers in den Betrieb zu integrieren.
Allerdings sollte der Unternehmer nicht nur Augenmerk auf die geplante Unternehmensnachfolge legen. Auch der Aspekt eines eventuellen plötzlichen Versterbens sollte bedacht werden. Gerade in einem solchen Fall kann das Fehlen einer sinnvollen Regelung zur Nachfolge das Ende eines aufstrebenden jungen Unternehmens mit sich bringen.
Insgesamt ist dringend davon abzuraten, ohne eine rechtskundige und kompetente Beratung selbst eine Nachfolgeregelung treffen zu wollen, etwa mit einem handschriftlichen eigenhändigen Testament. In vielen Fällen ist z.B. eine komplexe Abstimmung der erbrechtlichen Verfügungen mit den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag notwendig.
Daher ist es eine wichtige und wesentliche Aufgabe des Notars, die Beteiligten gerade im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge umfassend zu beraten und ihnen zu einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu verhelfen.
VERKAUF VON UNTERNEHMEN UND UNTERNEHMENSANTEILEN, UMSTRUKTURIERUNGEN
Das wirtschaftliche Umfeld, in dem Unternehmen agieren, ändert sich zunehmend schneller. Vor diesem Hintergrund sind auch immer häufiger unternehmerische Maßnahmen, wie eine Umwandlung in eine andere Rechtsform, Verschmelzungen und Zusammenschlüsse, erforderlich; auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Häufig vorkommende Beispiele für derartige Änderungen im Zusammenhang mit einem bestehenden Betrieb sind der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Umwandlung bestehender Unternehmen oder die sogenannte Betriebsaufspaltung.
Dabei handelt es sich regelmäßig um komplexe und schwierige rechtliche Vorgänge. In den meisten Fällen sieht das Gesetz daher eine Beratung und Beurkundung durch den Notar vor.