Als Notare stehen wir Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Wir leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.
Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
- Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
- Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
- Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.
Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.
- Streit vermeiden. Notare sind innerhalb der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie werden wie Richter staatlich bestellt, sind in ihrer Tätigkeit unparteilich, unabhängig, und Inhaber eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zu den Gerichten, die überwiegend bereits entstandene Streitigkeiten nachträglich beseitigen oder aufarbeiten müssen, ist Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung bereits im Vorfeld oberstes Ziel der Notare. Diese stehen Ihnen und auch Ihren möglichen Vertragspartnern als kompetente, verschwiegene und sachkundige Berater in vielfältigen und komplexen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
- Top-Qualität. Die Tätigkeit des Notars verbindet höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsbild, das von der Würde und Neutralität eines öffentlichen Amtes maßgeblich geprägt wird. Als Notar zugelassen werden nur besonders erfahrene und qualifizierte Volljuristen, deren Verträge und Urkunden dem Rechtsfrieden, der Rechtssicherheit sowie dem Schutz des weniger Erfahrenen dienen.
- Kostentransparenz. Die hoheitliche Tätigkeit des Notars garantiert nicht nur hervorragende vorbeugende und vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen für alle sozialen Schichten offenen und gleichmäßigen Zugang zur rechtlichen Beratung. Die verbindliche, durch Gesetz vorgegebene Kostenordnung stellt dabei ein besonders soziales Gebührensystem dar: Jeder kann sich Hilfe und Beratung durch Notar leisten, weil sich dessen Gebühren nach dem jeweiligen Wert des jeweils vorzunehmenden Geschäftes richten. Die im Zusammenhang mit der Urkunde einhergehende Beratung einschließlich der Erstellung der Entwürfe ist mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten. Unerheblich ist es daher, wie viel Zeit sich der Notar für den jeweiligen Vorgang genommen hat bzw. wie aufwendig sich dieser darstellt.